Eine der besten Möglichkeiten, sich langfristig für einen guten Zweck zu engagieren, ist die Gründung einer Stiftung. Auch die »visions for children Stiftung« wurde aus dem Ansinnen heraus gegründet, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zuzuführen. Das in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt ungeschmälert erhalten und sichert so den Fortbestand der Stiftung, auch über die Lebenszeit des Stifters hinaus. Die Erträge (Zinsen), die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden, kommen dem Stiftungszweck unmittelbar zugute. Das gilt auch für regelmäßige, monatliche Zuwendungen und Spenden. Konkret bedeutet das, dass langfristig in die Zukunft – bei der »visions for children Stiftung«, in die Zukunft von Kindern – investiert werden kann, um deren Lebensbedingungen zu verbessern. Gelder können über einen längeren Zeitraum gesammelt, gespart und angelegt werden, damit größere Anschaffungen und Investitionen möglich werden.
Ein weiterer Aspekt sind steuerliche Vorteile, die Stiftungen in Anspruch nehmen können. Großzügige Spenden, Zustiftungen, Schenkungen etc. werden nicht besteuert. Dadurch können die Gelder wiederum 1:1 dem Stiftungszweck zugeführt werden.
Die »visions for children Stiftung« ist von der Regierung von Schwaben als eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Näheres zum Stiftungszweck, den Stiftungsmitteln und ähnliches können Sie gerne in unserer Satzung nachlesen.